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Welche Regeln gelten im nationalen und internationalen Handelsverkehr? Wie lassen sich die Verpflichtungen hinsichtlich einer erforderlichen Versendung von Handelswaren am sichersten bestimmen?
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Um im (internationalen) Handelsverkehr Sicherheit über die wesentlichen Leistungsverpflichtungen und den Zeitpunkt sowie den Ort des Gefahrübergangs zu gewährleisten, empfiehlt sich eine Verein-
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barung nach den International Commercial Terms kurz “Incoterms” zu treffen.Dadurch wird eine international einheitliche Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages erreicht und Rechtsstreitigkeiten vermieden, da die Gerichte eine Vereinbarung nach den Incoterms regelmäßig anerkennen.
Die Klauseln der Incoterms, die von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegeben werden, werden üblicherweise mit drei Großbuchstaben abgekürzt. Die wesentlichsten Bestimmungen der Incoterms lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Gruppe
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Abk.
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Englisch:
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Deutsch:
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Ausfuhr
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Import
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Durchfuhr
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Transportver trag und Kosten
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Lieferort
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Gefahrübergang
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Kostenübergang
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| EAbholklausel |
EXW (1)
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Ex Works
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Ab Werk
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Käufer
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Käufer
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Käufer
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Käufer
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Werk des Verkäufers
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Lieferort
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| FHaupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt |
FCA (1)
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Free Carrier
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frei Frachtführer
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Verkäufer
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Käufer
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Käufer
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Käufer
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Ort der Übergabe an den Frachtführer
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Lieferort
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FAS (2)
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Free Alongside Ship
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frei Längsseite Schiff
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Verkäufer
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Käufer
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Käufer
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Käufer
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Längsseite Schiff im Verschiffungshafen
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Lieferort
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FOB (2)
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Free On Board
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frei an Bord
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Verkäufer
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Käufer
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Käufer
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Käufer
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Schiff im Verschiffungshafen
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Schiffsreling
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| CHaupttransport vom Verkäufer bezahlt |
CFR (3)
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Cost And Freight
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Kosten und Fracht
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Verkäufer
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Käufer
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Käufer
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Verkäufer
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Schiff im Verschiffungshafen
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Schiffsreling
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Bestimmungshafen
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CIF (3)
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Cost, Insurace, Freight
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Kosten, Versicherung, Fracht
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Verkäufer
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Käufer
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Käufer
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Verkäufer
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Schiff im Verschiffungshafen
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Schiffsreling
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Bestimmungshafen
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CPT (4)
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Carriage Paid To
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frachtfrei
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Verkäufer
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Käufer
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Käufer
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Verkäufer
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Ort der Übergabe an den 1. Frachtführer
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Lieferort
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Bestimmungsort
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CIP (4)
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Carriage, Insurance Paid To
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frachtfrei, versichert
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Verkäufer
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Käufer
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Käufer
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Verkäufer
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Ort der Übergabe an den 1. Frachtführer
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Lieferort
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Bestimmungsort
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| DAnkuftsklauseln |
DAF (1)
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Delivered At Frontier
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geliefert Grenze
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Verkäufer
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Käufer
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V/K
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Verkäufer
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Bestimmungsort an der Grenze
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Bestimmungsort an der Grenze
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DES (3)
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Delivered Ex Ship
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geliefert ab Schiff
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Verkäufer
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Käufer
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V/K
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Verkäufer
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Schiff im Bestimmungshafen
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Schiff im Bestimmungshafen
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DEQ (3)
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Delivered Ex Quai
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geliefert ab Kai
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Verkäufer
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Käufer
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V/K
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Verkäufer
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Kai des Bestimmungshafens
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Kai des Bestimmungshafens
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DDU (1)
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Delivered Duty Unpaid
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geliefert unverzollt
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Verkäufer
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Käufer
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Verkäufer
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Verkäufer
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Bestimmungsort
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Bestimmungsort
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DDP (1)
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Delivered Duty Paid
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geliefert verzollt
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Verkäufer
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Verkäufer
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Verkäufer
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Verkäufer
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Bestimmungsort
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Bestimmungsort
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(1) = genannter Ort(2) = genannter Verschiffungshafen(3) = genannter Bestimmungshafen(4) = genannter Bestimmungsort |
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CPT gilt für den Schienen-/Straßentransport
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Ausfuhr
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Vertragspartner, der die Kosten der Ausfuhrabfertigung und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Exportland übernimmt.
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Import
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Vertragspartner, der die Kosten der Einfuhrabfertigung und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Importland übernimmt.
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Durchfuhr
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Vertragspartner, der die Kosten der Durchfuhr und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Transitland übernimmt.
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V/K
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Die Kosten bei der Durchfuhr werden zwischen Verkäufer und Käufer bis bzw. von dem genannten Bestimmungsort geteilt. Der Verkäufer muss auf eigene Kosten und Gefahr die für den Transport bis zum Bestimmungsort erforderlichen Dokumente beschaffen, der Käufer ab dem benannten Bestimmungsort.
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Transportvertrag
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Vertragspartner, der für den Abschluss des Transportvertrages und für die Kosten des ordnungsgemäßen Transportes bis zum Ort des Kostenübergangs verantwortlich ist.
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Lieferort
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Ort, an dem Verkäufer die Ware übergeben muss (genaue Bestimmung!).
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Gefahrübergang
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Übergang des Risikos der zufälligen Verschlechterung bzw. des zufälligen Untergangs der Ware vom Verkäufer auf den Käufer
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Kostenübergang
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Ort, an dem die Kosten der Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergehen.
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Transportversicherung
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Bei den Klauseln CIF und CIP muss der Verkäufer auf eigene Kosten zu Gunsten des Käufers eine Transportversicherung im Umfang der Mindestdeckung der Institute Cargo Clauses abschließen. Die Mindestversicherung muss den Kaufpreis zuzüglich 10 % (d.h. 110 %) decken und in der Währung des Kaufvertrages abgeschlossen werden.
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Eine Übersicht über die wesentlichen Bestimmungen der Incoterms 2000 als pdf-Dokument gibt es HIER>>>
Den vollständigen Text der Incoterms können Sie bei der Internationalen Handelskammer (ICC) bestellen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Vereinbarung nach den Incoterms nur dieser von der ICC herausgegebene Text verbindlich ist! [Zur ICC-Deutschland>>>]
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