Incoterms 2000

Welche Regeln gelten im nationalen und internationalen Handelsverkehr? Wie lassen sich die Verpflichtungen hinsichtlich einer erforderlichen Versendung von Handelswaren am sichersten bestimmen?


Um im (internationalen) Handelsverkehr Sicherheit über die wesentlichen Leistungsverpflichtungen und den Zeitpunkt sowie den Ort des Gefahrübergangs zu gewährleisten, empfiehlt sich eine Verein-

barung nach den International Commercial Terms kurz “Incoterms” zu treffen.Dadurch wird eine international einheitliche Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages erreicht und Rechtsstreitigkeiten vermieden, da die Gerichte eine Vereinbarung nach den Incoterms regelmäßig anerkennen.

Die Klauseln der Incoterms, die von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegeben werden, werden üblicherweise mit drei Großbuchstaben abgekürzt. Die wesentlichsten Bestimmungen der Incoterms lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Gruppe

Abk.

Englisch:

Deutsch:

Ausfuhr

Import

Durchfuhr

Transportver trag und Kosten

Lieferort

Gefahrübergang

Kostenübergang

E
Abholklausel

EXW (1)

Ex Works

Ab Werk

Käufer

Käufer

Käufer

Käufer

Werk des Verkäufers

Lieferort

F
Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt

FCA (1)

Free Carrier

frei Frachtführer

Verkäufer

Käufer

Käufer

Käufer

Ort der Übergabe an den Frachtführer

Lieferort

FAS (2)

Free Alongside Ship

frei Längsseite Schiff

Verkäufer

Käufer

Käufer

Käufer

Längsseite Schiff im Verschiffungshafen

Lieferort

FOB (2)

Free On Board

frei an Bord

Verkäufer

Käufer

Käufer

Käufer

Schiff im Verschiffungshafen

Schiffsreling

C
Haupttransport vom Verkäufer bezahlt

CFR (3)

Cost And Freight

Kosten und Fracht

Verkäufer

Käufer

Käufer

Verkäufer

Schiff im Verschiffungshafen

Schiffsreling

Bestimmungshafen

CIF (3)

Cost, Insurace, Freight

Kosten, Versicherung, Fracht

Verkäufer

Käufer

Käufer

Verkäufer

Schiff im Verschiffungshafen

Schiffsreling

Bestimmungshafen

CPT (4)

Carriage Paid To

frachtfrei

Verkäufer

Käufer

Käufer

Verkäufer

Ort der Übergabe an den 1. Frachtführer

Lieferort

Bestimmungsort

CIP (4)

Carriage, Insurance Paid To

frachtfrei, versichert

Verkäufer

Käufer

Käufer

Verkäufer

Ort der Übergabe an den 1. Frachtführer

Lieferort

Bestimmungsort

D
Ankuftsklauseln

DAF (1)

Delivered At Frontier

geliefert Grenze

Verkäufer

Käufer

V/K

Verkäufer

Bestimmungsort an der Grenze

Bestimmungsort an der Grenze

DES (3)

Delivered Ex Ship

geliefert ab Schiff

Verkäufer

Käufer

V/K

Verkäufer

Schiff im Bestimmungshafen

Schiff im Bestimmungshafen

DEQ (3)

Delivered Ex Quai

geliefert ab Kai

Verkäufer

Käufer

V/K

Verkäufer

Kai des Bestimmungshafens

Kai des Bestimmungshafens

DDU (1)

Delivered Duty Unpaid

geliefert unverzollt

Verkäufer

Käufer

Verkäufer

Verkäufer

Bestimmungsort

Bestimmungsort

DDP (1)

Delivered Duty Paid

geliefert verzollt

Verkäufer

Verkäufer

Verkäufer

Verkäufer

Bestimmungsort

Bestimmungsort

(1) = genannter Ort
(2) = genannter Verschiffungshafen
(3) = genannter Bestimmungshafen
(4) = genannter Bestimmungsort

CPT gilt für den Schienen-/Straßentransport

FOB
CFR
CIF

}

Es wird empfohlen, Versicherung zu den Bedingungen “FOB gestaut” zu decken, um lückenlosen Schutz zu gewährleisten.

Ausfuhr

Vertragspartner, der die Kosten der Ausfuhrabfertigung und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Exportland übernimmt.

Import

Vertragspartner, der die Kosten der Einfuhrabfertigung und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Importland übernimmt.

Durchfuhr

Vertragspartner, der die Kosten der Durchfuhr und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente im Transitland übernimmt.

V/K

Die Kosten bei der Durchfuhr werden zwischen Verkäufer und Käufer bis bzw. von dem genannten Bestimmungsort geteilt. Der Verkäufer muss auf eigene Kosten und Gefahr die für den Transport bis zum Bestimmungsort erforderlichen Dokumente beschaffen, der Käufer ab dem benannten Bestimmungsort.

Transportvertrag

Vertragspartner, der für den Abschluss des Transportvertrages und für die Kosten des ordnungsgemäßen Transportes bis zum Ort des Kostenübergangs verantwortlich ist.

Lieferort

Ort, an dem Verkäufer die Ware übergeben muss (genaue Bestimmung!).

Gefahrübergang

Übergang des Risikos der zufälligen Verschlechterung bzw. des zufälligen Untergangs der Ware vom Verkäufer auf den Käufer

Kostenübergang

Ort, an dem die Kosten der Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergehen.

Transportversicherung

Bei den Klauseln CIF und CIP muss der Verkäufer auf eigene Kosten zu Gunsten des Käufers eine Transportversicherung im Umfang der Mindestdeckung der Institute Cargo Clauses abschließen. Die Mindestversicherung muss den Kaufpreis zuzüglich 10 % (d.h. 110 %) decken und in der Währung des Kaufvertrages abgeschlossen werden.

Eine Übersicht über die wesentlichen Bestimmungen der Incoterms 2000 als pdf-Dokument gibt es HIER>>>

Den vollständigen Text der Incoterms können Sie bei der Internationalen Handelskammer (ICC) bestellen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Vereinbarung nach den Incoterms nur dieser von der ICC herausgegebene Text verbindlich ist! [Zur ICC-Deutschland>>>]

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