Hinweis in eigener Sache:

Die Unterseite "Allgemeine juristische Informationen" wurde um zwei Links auf Websites mit interessanten Inhalten ergänzt.

Auf neue Veröffentlichungen im Internet, die sich mit dem Recht des eCommerce und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen befassen, wird im Blawg "Anwalts Sicht" hingewiesen.

Im Volltext:

AG Pforzheim, Urt. v. 26.6.07 - 8 Cs 84 Js 5040/06:  Aus dem Umstand, dass ein hochpreisiges Autozubehör, das im Rahmen einer Internet-Auktion von einem ausländischen Anbieter mit dem Hinweis “toplegales Gerät” angeboten wird, zu etwa einem Drittel des Neupreises erworben wird, rechtfertigt die Annahme, der Erwerber, der sich um den Hinweis Gedanken gemacht hat, habe die Herkunft des Gerätes aus einer strafbaren Vortat wenigstens billigend in Kauf genommen, so dass er wegen Hehlerei strafbar ist. Volltext s. ecp 2/07.

Zum Thema:

Trusted Shops Umfrage: Shop-Abmahnungen im Internet: Das Zertifizierungsunternehmen "Trusted Shops" hat in einer Umfrage unter 686 Unternehmern ermittelt, dass die meisten Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ausgesprochen werden. Bericht im Volltext via Trusted Shops.

Termine:

19. - 21.09.2007: 16. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken. S. hierzu die Vorankündigung von Wolfram Viefhues in JurPC (Web-Dok. 65/2007).

Netzwerk:

Freie Juristische Internet Projekte 

ec-basics.de präsentiert sich regelmäßig im Rahmen der Initiative freier juristischer Internetprojekte auf dem EDV-Gerichtstag. Ausführliche Informationen zur diesjährigen Veranstaltung finden Sie im JuraWiki.

Incoterms

Welche Regeln gelten im nationalen und internationalen Handelsverkehr? Wie lassen sich die Verpflichtungen hinsichtlich einer erforderlichen Versendung von Handelswaren rechtssicher bestimmen?

Um im (internationalen) Handelsverkehr Klarheit über die wesentlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Versand von Gütern sowie den Zeitpunkt und Ort des Gefahrübergangs zu schaffen, empfiehlt sich, eine Vereinbarung nach den International Commercial Terms - kurz Incoterms - zu treffen.

In den Incoterms ist festgelegt, welche Pflichten die Vertragsparteien in Bezug auf den Transport der Ware treffen, z.B. wer die für den Export oder Import erforderlichen Dokumente zu beschaffen hat. Ferner ist der Ort des Gefahrübergangs exakt definiert. Durch eine Vereinbarung nach den Incoterms wird schließlich eine international einheitliche Auslegung der zwischen den Parteien getroffenen Versandvereinbarung erreicht, da die nationalen Gerichte eine Vereinbarung nach den Incoterms regelmäßig anerkennen.

Eine Übersicht über die wesentlichsten Bestimmungen der Incoterms, von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris herausgegeben werden, können Sie hier

Den vollständigen Text der Incoterms können Sie bei der Internationalen Handelskammer bestellen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Vereinbarung nach den Incoterms nur dieser von der ICC herausgegebene Text verbindlich ist!