AGB
Was sind AGB? Wie erhält man Kenntnis von ihnen? In welcher Sprache müssen AGB abgefasst sein?
Bei Verträgen, die im Internet geschlossen werden, wird der Vertragsinhalt regelmäßig - so wie das heute bei jedem kommerziellen Anbieter üblich ist - teilweise durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - dem Kleingedruckten - geregelt.
Hinweispflichten des Unternehmers gegenüber Verbrauchern
Der Gesetzgeber hat in § 312e BGB für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB die Pflicht normiert, seinen Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, bestimmte Informationen zu bieten. Danach muss der Unternehmer seinen Kunden unter anderem die Möglichkeit verschaffen, die Vertragsbestimmungen, also gerade auch die AGB, abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern, § 312e Abs. 1 Nr. 4 BGB. Dies kann dadurch geschehen, dass der Unternehmer auf seiner Website durch einen auffälligen Link auf seine AGB aufmerksam macht und diese zum Abrufen und Abspeichern oder Ausdrucken bereithält.
Sprachbarrieren
Da das Internet es problemlos ermöglicht, Verträge über Staats- und damit auch Sprachgrenzen hinweg abzuschließen, kommt der Sprache, in der die AGB abgefasst sind, besondere Bedeutung zu. Gesetzlich verlangt wird, dass es dem Verbraucher möglich sein muss, in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis zu nehmen. Dies erscheint jedoch dann zweifelhaft, wenn der Verbraucher mit AGB in einer Sprache konfrontiert wird, deren er nicht mächtig ist. Hier zu verlangen, der Anbieter möge seine AGB in allen für seinen potenziellen Kundenkreis in Betracht kommenden Sprachen bereithalten, überspannt die Anforderungen. Es ist vielmehr darauf abzustellen, in welcher Sprache das Bestellformular ausgefüllt werden muss. AGB in derselben Sprache können dann wirksam Vertragsbestandteil werden.