Donnerstag, 17. Mai 2007

Otfried Krumpholz: Namensbestreitung durch Domainregistrierung

Was bedeutet das BVerfG-Urteil zu "maxem.de" für die Dogmatik zu § 12 BGB

Der Verfasser untersucht die Aussage des BVerfG, der Namensträger werde durch den Ausschluss von der Nutzung eines bestimmten Domain-Namens nicht in seinem verfassungsrechtlich geschützten Interesse verletzt, am kommunikativen Verkehr unter seinem Namen teilzunehmen, im Hinblick auf eine Beeinflussung der Dogmatik zur Namensbestreitung.

Aufsatz s. JurPC Web-Dok. 73/2007.

Abgelegt unter: Wettbewerb