Dienstag, 08. Mai 2007
OLG München, Urteil vom 05.10.2006 - 29 U 3143/06
In Fällen eines Behinderungswettbewerbes durch so genanntes Domain-Grabbing können vorgerichtliche Abmahnkosten gemäß §§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG i. V. mit §§ 3, 4 Nr. 10 UWG ersetzt verlangt werden, wenn sich die Wettbewerbswidrigkeit aus anderen Gesichtspunkten als einer kennzeichenrechtlichen Zuordnungsverwirrung ergibt, da hier das Wettbewerbsrecht nicht durch das prinzipiell vorgehende Markenrecht verdrängt wird.