Dienstag, 08. Mai 2007

OLG München, Urteil vom 05.10.2006 - 29 U 3143/06

In Fällen eines Behinderungswettbewerbes durch so genanntes Domain-Grabbing können vorgerichtliche Abmahnkosten gemäß §§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG i. V. mit §§ 3, 4 Nr. 10 UWG ersetzt verlangt werden, wenn sich die Wettbewerbswidrigkeit aus anderen Gesichtspunkten als einer kennzeichenrechtlichen Zuordnungsverwirrung ergibt, da hier das Wettbewerbsrecht nicht durch das prinzipiell vorgehende Markenrecht verdrängt wird.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 77/2007.

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