LG Köln, Urteil vom 09.02.2007 - 81 O 174/06
(Teilanerkenntnis- und Schlussurteil)
Die Nennung eines markenrechtlich geschützten Begriffes als so genanntes AdWord bei der Werbung in der Internet-Suchmaschine Google stellt insbesondere dann eine Verwendung der Marke in kennzeichenmäßiger Form dar, wenn das beworbene Angebot im Kontext des Markennamens und des Firmenschlagwortes platziert worden ist, um die Werbewirksamkeit der Marke für die Präsentation des eigenen Sortiments zu nutzen.