LG München I, Urteil vom 19.04.2007 - 7 O 3950/07
1. Bei Servern, die in periodischen Abständen automatisiert ganze Festplattenbereiche fremder Server kopieren ("Mirror-Verfahren") oder vom Nutzer aufgerufene Seiten abspeichern ("Proxy-Cache-Server") greift die Haftungsprivilegierung gemäß § 9 TMG (§ 10 TDG a.F.) ein, da es sich hierbei um eine zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung zum Zwecke der effizienteren Gestaltung der Übermittlung von fremden Informationen auf Nutzeranfrage handelt.
2. Eine Störerverantwortlichkeit setzt die Verletzung zumutbarer Überwachungs- und Prüfungspflichten voraus, woran es fehlt, wenn der erforderliche technische und wirtschaftliche Aufwand sowie die Auswirkungen auf andere Teile des Dienstes und andere Nutzer außer Verhältnis zur Bedeutung des Einzelfalles stehen, insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs auf fremde Inhalte einen hohen Aufwand wie zum Beispiel eine händische Prüfung des Datenverkehrs oder eine Abschaltung des Servers erfordern, diese Maßnahmen jedoch aufgrund der Möglichkeit des Zugriffs auf entsprechende Informationsangebote über andere Netzwerkverbindungen mit vergleichsweise geringem Aufwand umgangen werden können.