Beiträge zum Stichwort »Urheberrecht«
LG München I, Urteil vom 19.04.2007 - 7 O 3950/07
1. Bei Servern, die in periodischen Abständen automatisiert ganze Festplattenbereiche fremder Server kopieren ("Mirror-Verfahren") oder vom Nutzer aufgerufene Seiten abspeichern ("Proxy-Cache-Server") greift die Haftungsprivilegierung gemäß § 9 TMG (§ 10 TDG a.F.) ein, da es sich hierbei um eine zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung zum Zwecke der effizienteren Gestaltung der Übermittlung von fremden Informationen auf Nutzeranfrage handelt.
2. Eine Störerverantwortlichkeit setzt die Verletzung zumutbarer Überwachungs- und Prüfungspflichten voraus, woran es fehlt, wenn der erforderliche technische und wirtschaftliche Aufwand sowie die Auswirkungen auf andere Teile des Dienstes und andere Nutzer außer Verhältnis zur Bedeutung des Einzelfalles stehen, insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs auf fremde Inhalte einen hohen Aufwand wie zum Beispiel eine händische Prüfung des Datenverkehrs oder eine Abschaltung des Servers erfordern, diese Maßnahmen jedoch aufgrund der Möglichkeit des Zugriffs auf entsprechende Informationsangebote über andere Netzwerkverbindungen mit vergleichsweise geringem Aufwand umgangen werden können.
Kammergericht, Urteil vom 25.09.2006 - 10 U 262/05
Ein Anspruch auf Auskunft über Namen und Adressen von Verantwortlichen sowie IP-Adressen von Personen, die über einen FTP-Server auf Websites zugegriffen haben, ergibt sich weder aus § 242 BGB, noch aus § 101 UrhG analog, da einem solchen Anspruch § 3 Abs. 2 TDDSG, der die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken nur mit Einwilligung des Betroffenen oder aufgrund einer anderen gesetzlichen Vorschrift zulässt, und § 242 BGB eine solche Vorschrift nicht darstellt.
LG Mannheim, Urteil vom 29.09.2006 - 7 O 76/06
Die Inanspruchnahme als Störer für eine Urheberrechtsverletzung im Internet, die der Anschlussinhaber nicht in eigener Person begangen hat, setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, an der es jedoch fehlt, wenn der Anschlussinhaber die Anschlussnutzung volljährigen Kindern gestattet hat, da aufgrund des Wissensvorsprungs des Kindes in Bezug auf die Computer- und Internettechnologie eine belehrende Einweisung in die Internetnutzung nicht erforderlich ist.
LG München I, Urteil vom 11.10.2006 - 21 O 2004/06
1. Als Störer zur Unterlassung verpflichtet ist auch derjenige, der aufgrund Setzung eines Hyperlinks mit redaktionellem Hinweis auf eine Seite, auf der unmittelbar Mittel zur Umgehung technischer Maßnahmen zur Verhinderung unerlaubter Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke bereitgehalten werden, willentlich und kausal adäquat zu einer Verletzung von § 95a Abs. 3 UrhG beiträgt.
2. Der internationale Anwendungsbereich ist dann eröffnet, wenn durch den Hyperlink auf die deutschsprachige Unterseite einer physikalisch im Ausland vorgehalten Internet-Seite verlinkt wird, da auf diese Weise ein ausreichender Inlandsbezug hergestellt ist.
Volltext s. JurPC Web-Dok. 145/2006.
LG München I, Urteil vom 15.11.2006 - 21 O 506/05
1. Städtpläne können als technisch-wissenschaftliche Darstellungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie persönlich geistige Schöpfungen darstellen, wozu bereits eine individuelle kartographische Darstellungsweise ausreichen kann.
2. Wer ein derart geschütztes Werk in seine Internet-Seite einbindet, ist dem Urheber auch dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er die betreffende Karte von der Internet-Seite eines Dritten heruntergeladen hat, da er zumindest fahrlässig Prüfungs- und Kontrollpflichten verletzt hat, die ihm auch dann obliegen, wenn er seine Internet-Seite durch einen anderen erstellten und betreuen lässt.
Volltext s. JurPC Web-Dok. 146/2006.
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.09.2006 - 2-6 O 224/06
1. Die Regeln der General Public License (GPL) sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne von §§ 305 ff. BGB anzusehen und unterliegen einer Prüfung nach diesen Vorschrifen.
2. Die Regelung in der GPL, nach der ein eingeräumtes Nutzungsrecht bei einem Verstoß gegen das Gebot der Offenlegung von Quellcode und Lizenztext sowie die Verpflichtung, einen Haftungsausschluss zu veröffentlichen sowie auf die GPL hinzuweisen, an den Urheber zurückfällt, ist weder unangemessen benachteiligend im Sinne von 307 II Nr. 1 BGB noch stellt sie eine Umgehung des § 31 I 2 UrhG dar.
Volltext s. JurPC Web-Dok. 126/2006.
OLG München, Urteil vom 21.09.2006 - 29 U 2119/06
1. Der Betreiber einer Online-Handelsplattform, der als Störer für Urheberrechtsverletzungen von Anbietern haftet, kann ab Eintritt der Störererhaftung gem. § 101a UrhG auskunftspflichtig sein.
2. § 101a UrhG ist eine andere Rechtsvorschrift im Sinne des § 3 Abs. 2 TDDSG.
Vollstext: JurPC Web-Dok 124/2006.
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.06.2005 - 6 W 20/05
Wer seinen eBay-Account Dritten zur Verfügung stellt, kann für markenverletzende Internet-Angebote verantwortlich sein, wenn er sich nicht darum kümmert, welche Waren unter seinem Account durch den Dritten angeboten werden. (LS)
Volltext s. JurPC Web-Dok. 114/2006.
OLG München, Urteil vom 21.09.2006 - 29 U 2119/06
1. Ein Online-Auktionshaus haftet ab Kenntnis als Mitstörer für die auf seiner Plattform angebotenen urheberrechtswidrigen Werke, wenn es keine Maßnahmen vornimmt, zukünftige Rechtsverletzungen zu vermeiden.
2. Der Geschädigte hat einen Auskunftsanspruch auf Herausgabe der Daten der Rechtsverletzer. (LS)
Volltext bei Internet-Foren & Recht.
LG Berlin, Urteil vom 26.01.2006 - 16 O 543/05
Der Urheber von Werbetexten auf einer Website, die speziell auf die Darstellung von Dienstleistungen eines Unternehmens zugeschnitten ist, kann den Schutz des Urheberrechts für sich beanspruchen, da in der Gesamtheit der Darstellung eine schöpferische Tätigkeit zu erkennen ist, so dass es sich um ein Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG handelt. JurPC Web-Dok. 84/2006 (pdf).