Samstag, 08. Juli 2006
OLG Köln, Urteil vom 21.04.2006 - 6 U 145/05
Bis zum Auslaufen der dem Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht in dessen Entscheidung vom 28.03.2006 gesetzten Frist für eine gesetzliche Neuregelung bis zum 31.12.2007 verstößt die Veranstaltung einer Internet-Sportwette in Deutschland ohne die behördliche Erlaubnis auch weiterhin gegen den objektiven Tatbestand von § 284 Abs. 1 StGB. JurPC Web-Dok. 72/2006.