Donnerstag, 26. April 2007
LG Hamburg, Urteil vom 11.05.2006 - 327 O 196/06
Anbieterdaten im Sinne von § 6 TDG sind auf der Online-Auktionsplattform "eBay" auch dann leicht erkennbar, wenn sie unter der Rubrik "mich" eingestellt werden, da es keine gesetzliche Vorgabe über die Bezeichnung gibt, unter der solche Angaben zu machen sind und eine Platzierung auf der Angebotsseite die Gefahr der Überfrachtung derselben birgt.