OLG Köln, Urteil vom 14.07.2006 - 6 U 26/06
DieVerwendung eines Namens in einer Domainbezeichnung löst dann eine Zuordnungsverwirrung im Sinne des Namensrechts gemäß § 12 BGB nicht aus, wenn der Betrachter aufgrund der sich aufbauenden Homepage rasch erkennen kann, dass es sich nicht um diejenige des Namensträgers handelt, insbesondere, da Leerzeichen in Domainbezeichnungen nicht dargestellt werden können und deshalb ohne Rechtsverletzung auf bestehende Möglichkeiten zum Ersatz von Leerzeichen etwa durch Bindestriche zurückgegriffen werden kann.