Mittwoch, 11. April 2007

LG Koblenz, Urteil vom 20.12.2006 - 12 S 128/06

Soweit die Muster der Widerrufsbelehrungen nach der BGB-InfoV hinter den Anforderungen des BGB zurückbleiben, sind diese wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtig, da die BGB-InfoV als nachrrangiges Recht nicht die Regelungen des BGB außer Kraft setzt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 52/2007.

Abgelegt unter: Widerruf und Rückgabe