Mittwoch, 11. April 2007
LG Koblenz, Urteil vom 20.12.2006 - 12 S 128/06
Soweit die Muster der Widerrufsbelehrungen nach der BGB-InfoV hinter den Anforderungen des BGB zurückbleiben, sind diese wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtig, da die BGB-InfoV als nachrrangiges Recht nicht die Regelungen des BGB außer Kraft setzt.