Montag, 02. April 2007
LG Dortmund, Urteil vom 26.10.2006 - 16 O 55/06
Eine Versiegelung im Sinne von § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB liegt dann nicht vor, wenn eine CD-ROM- oder eine DVD-Hülle lediglich mit einem Tesafilmstreifen zugeklebt wird, da ein Siegel eine besondere Form der Sicherstellung der Unversehrtheit von Gegenständen oder Behältnissen darstellt, die vom Kunden nicht ohne Weiteres ersetzt werden kann.