Beiträge zum Stichwort »Widerruf und Rückgabe«
LG Münster, Urteil vom 02.08.2006 - 24 O 96/06
Der Unternehmer, der zur Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts bei einem Verkauf über eBay das Formular nach Anlage 2 zu § 14 I, III BGB-InfoV verwendet, handelt nicht wettbewerbswidrig, da er sich durch die darin enthaltene Formulierung, die Widerrufsfrist beginne frühestens mit dem Erhalt der Belehrung, nicht einen Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit §§ 3, 8 I, III UWG verschafft, auch wenn diese Formulierung im Hinblick auf die Regelung in § 312d II BGB zwar für eine Warenlieferung missverständlich erscheint, die Erklärung aber dennoch mit § 355 BGB in Einklang steht.
Volltext (pdf) bei Internetrecht-Rostock.
Richard Backhaus: Widerruf, Irrtum und Leistungsstörungen bei Internet-Auktionen
Der Autor befasst sich mit der Frage, unter welchen Umständen Verkäufer und Käufer auf einer Internet-Auktionsplattform sich von ihren jeweiligen Erklärungen lösen können und in welcher Weise Leistungsstörungen in diesem Zusammenhang zu behandeln sind. JurPC Web-Dok. 88/2006.
Kammergericht, Beschluss vom 18.07.2006 - 5 W 156/06
Eine Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts gemäß §§ 312d, 355 BGB, die lediglich in eine Website eingestellt wird, erfüllt die Voraussetzungen an das Erfordernis einer Belehrung in Textform im Sinne von § 126b BGB nicht, da es an einer Perpetuierung der Erklärung fehlt, so dass sich im Falle einer nachträglichen Belehrung in Textform die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB auf einen Monat verlängert. Volltext auf den Seiten des KG.
Oberwetter: Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel
Christian Oberwetter befasst sich in seinem Beitrag vor allem mit, der Frage welcher Gefahr sich ein Unternehmer aussetzt, wenn er von der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrung über das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts beim Verbrauchsgüterkauf abweicht - also entweder unzureichend oder überhaupt nicht belehrt wird. Veröffentlicht ist der Beitrag bei JurPC (Web-Dok. 79/2006).
BGH, Urteil vom 16.03.2006 - III ZR 152/05
Wird ein sog. R-Gespräch durch die Wahl einer Tastenkombination am Telefonapparat angenommen, hat der Annehmende kein Recht zum Widerruf seiner zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung gemäß § 312d Abs. 3 BGB. JurPC Web-Dok. 71/2006.