Samstag, 08. Juli 2006

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.04.2006 - 5 U 456/06

Erreicht eine eMail, mittels der der Mandant seinem erstinstanzlichen Prozessvertreter einen Rechtsmittelauftrag erteilen möchte, den Rechtsanwalt aufgrund eines Eingabefehlers nicht, liegt darin ein schuldhaftes Handeln des Mandanten. JurPC Web-Dok. 63/2006.

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