Dienstag, 06. März 2007

LG Mannheim, Urteil vom 29.09.2006 - 7 O 76/06

Die Inanspruchnahme als Störer für eine Urheberrechtsverletzung im Internet, die der Anschlussinhaber nicht in eigener Person begangen hat, setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, an der es jedoch fehlt, wenn der Anschlussinhaber die Anschlussnutzung volljährigen Kindern gestattet hat, da aufgrund des Wissensvorsprungs des Kindes in Bezug auf die Computer- und Internettechnologie eine belehrende Einweisung in die Internetnutzung nicht erforderlich ist.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 33/2007.

Abgelegt unter: Urheberrecht, TK-Dienstleistungen