Samstag, 08. Juli 2006

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.04.2006 - 13 U 71/05

Wird innerhalb einer Auktionsplattform Kritik in einer das Persönlichkeitsrecht verletzenden Weise geäußert, kann der Kritisierte einen Anspruch auf Beseitigung der entsprechenden Äußerung haben. JurPC Web-Dok. 61/2006.

Abgelegt unter: Online-Auktion