Dienstag, 27. Februar 2007
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.09.2006 - 14 W 590/06
Der Streitwert in einem Verfahren um das unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mail ist mit 10.000 Euro zu bemessen, da diese Zusenden ein Ärgernis darstellen, dessen finanziellen Anreiz durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden muss.