Dienstag, 27. Februar 2007
LG Aurich, Urteil vom 22.06.2005 - 2 S 57/05 (10)
Bei unverlangt zugesandten, als Weihnachtsgruß formulierten Werbe-E-Mail fehlt es an einer zur Verfolgung im Verfahren um einstweiligen Rechtsschutz erforderlichen Wiederholungsgefahr, bevor eine Klärung im Wege des Hauptverfahrens zu erreichen ist, da die Gefahr einer erneuten Belästigung nicht vor Ablauf von zwölf Monaten besteht.