LG Coburg, Urteil vom 19.10.2006 - 1 HK O 32/06
Ein Auktionsteilnehmer auf einer Online-Auktionsplattform handelt trotz erhaltener 1.711 Mitgliederbewertungen dann nicht als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die Tätigkeit ausschließlich privaten Zwecken diente, insbesondere die Zahl der Ankäufe die der Verkäufe weit übersteigt und der Teilnehmer das zur Erlangung des sog. "PowerSeller"-Status erforderliche Handelsvolumen nicht erreicht.
Volltext s. MIR-Dok. 042-2007.