LG Braunschweig, Urteil vom 15.11.2006 - 9 O 1840/06 (261)
AdWords sind im Hinblick auf das Markenrecht wie Metatags zu behandeln, sofern sie jeweils für den Nutzer nicht unmittelbar sichtbar sind, in Suchmaschinen aber zu Treffern oder Anzeigen führen, und daher grundsätzlich geeignet, eine Kennzeichenverletzung zu begründen; insoweit ist die Begründung des BGH (Urteil vom 18.05.2006 - I ZR 183/03 = JurPC Web-Dok. 137/2006) ohne Weiteres auf AdWords übertragbar.
Volltext s. JurPC Web-Dok. 140/2006.