Dienstag, 28. November 2006

Thomas Stadler: Widerrufsfrist bei eBay-Auktionen

Der Autor befasst sich mit zwei Urteilen aus der jüngeren Vergangenheit, die unter Fachleuten wie eBay-Verkäufern auf reges Interesse gestoßen sind. Im Kern befasst sich der Beitrag mit der vom KG Berlin und OLG Hamburg zu klärenden Frage, ob die Widerrufsbelehrung auf einer Website die Voraussetzungen an die Textform im Sinne von § 126b BGB erfüllen kann. Das Urteil des Autors fällt differenziert aus.

s. JurPC Web-Dok. 136/2006.

Abgelegt unter: Pflichtangaben, Online-Auktion, Wettbewerb, Widerruf und Rückgabe