LG Saarbrücken, Urteil vom 09.08.2006 - 7I O 77/06
1. Der Betrieb einer Apotheke durch eine im europäischen Ausland ansässige Kapitalgesellschaft verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht, wenn durch die zuständige Behörde eine Erlaubnis zum Betrieb erteilt wurde, und dieser Verwaltungsakt nicht offensichtlich nichtig im Sinne von § 44 VwVfG ist.
2. Der Betrieb einer Apotheke durch eine im europäischen Ausland ansässige Kapitalgesellschaft verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht, da dieses in dem betreffenden Bereich noch nicht harmonisiert ist und es daher dem betroffenen Mitgliedstaat überlassen bleibt, auf welchem Niveau er Schutz für die Gesundheit seiner Bürger gewährleistet.
Volltext s. JurPC Web-Dok. 135/2006.