Mittwoch, 15. November 2006

LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 13.07.2006 - 2 O 290/06

Da eine Bewertung, die über die Durchführung einer über die Internet-Auktionsplattform eBay vorgenommene Transaktion auf derselben abgegeben wird, nur ein einziges Mal abgegeben werden kann, besteht nicht die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Gefahr einer Wiederholung eines rechtswidrigen Eingriffs.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 131/2006.

Abgelegt unter: Online-Auktion