Samstag, 08. Juli 2006

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2006 - 6 U 94/05

Die Anerkennung von Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zahlreicher Mitbewerber als erforderliche Aufwendungen kann nicht allein deshalb verweigert werden, weil der Auftraggeber als Großunternehmen über eine eigene Rechtsabteilung verfügt. JurPC Web-Dok. 74/2006.

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