Montag, 30. Oktober 2006
OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006 - 3 U 103/06
Eine Widerrufsbelehrung, die bei eBay lediglich auf der sog. "Mich"-Seite zur Verfügung gehalten wird, genügt nicht den Anforderungen an die Textform gemäß § 126b BGB, so dass die Belehrung als nicht ordnungsgemäß anzusehen ist und die Widerrufsfrist sich verlängert.
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