Sonntag, 22. Oktober 2006

AG Pforzheim, Urteil vom 20.12.2005 - 1 C 284/03

Eine Mitstörerhaftung des Betreibers einer Internetseite für die Nutzung der Werbemöglichkeiten eines Affiliate-Programms zur Versendung von unerlaubter eMail-Werbung kann sich nur ergeben, wenn die inkiminierten Inhalte leicht erkennbar waren oder mit solchen gerechnet werden musste.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 120/2006.

Abgelegt unter: Wettbewerb, TK-Dienstleistungen