Dienstag, 10. Oktober 2006
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.04.2006 - 13 U 71/05
Die Behauptung, der Käufer habe die Ware nicht abgenommen, in einer Negativ-Bewertung bei eBay begründet dann einen Löschungsanspruch, wenn es lediglich aufgrund behaupteter Mängel des Kaufgegenstandes nicht zur Durchführung des Vertrages gekommen ist, da die Äußerung auch von Laien in dem falschen Sinn verstanden werden wird, der Käufer habe sich von Anfang an vertragsuntreu verhalten. Volltext auf den Seiten des OLG.