Beiträge zum Stichwort »Online-Auktion«

Mittwoch, 15. November 2006

LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 13.07.2006 - 2 O 290/06

Da eine Bewertung, die über die Durchführung einer über die Internet-Auktionsplattform eBay vorgenommene Transaktion auf derselben abgegeben wird, nur ein einziges Mal abgegeben werden kann, besteht nicht die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Gefahr einer Wiederholung eines rechtswidrigen Eingriffs.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 131/2006.

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Mittwoch, 15. November 2006

AG Hannover, Urteil vom 30.03.2006 - 519 C 15904/05

Ein Anspruch auf Löschung einer negativen Bewertung im Rahmen eines Geschäfts, das über die Internet-Auktionsplattform eBay getätigt wurde, kann sich aus §§ 241 II, 280 I BGB ergeben, soweit diese sich nicht auf erwiesene Tatsachen beziehen oder Werturteile, die nicht die Grenze zur Verunglimpfung oder Schmähkritik überschreiten.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 132/2006.

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Montag, 30. Oktober 2006

OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006 - 3 U 103/06

Eine Widerrufsbelehrung, die bei eBay lediglich auf der sog. "Mich"-Seite zur Verfügung gehalten wird, genügt nicht den Anforderungen an die Textform gemäß § 126b BGB, so dass die Belehrung als nicht ordnungsgemäß anzusehen ist und die Widerrufsfrist sich verlängert.

Volltext bei verbraucherrechtliches.de

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Freitag, 27. Oktober 2006

OLG München, Urteil vom 21.09.2006 - 29 U 2119/06

1. Der Betreiber einer Online-Handelsplattform, der als Störer für Urheberrechtsverletzungen von Anbietern haftet, kann ab Eintritt der Störererhaftung gem. § 101a UrhG auskunftspflichtig sein.

2. § 101a UrhG ist eine andere Rechtsvorschrift im Sinne des § 3 Abs. 2 TDDSG. 

Vollstext: JurPC Web-Dok 124/2006.

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Dienstag, 10. Oktober 2006

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.04.2006 - 13 U 71/05

Die Behauptung, der Käufer habe die Ware nicht abgenommen, in einer Negativ-Bewertung bei eBay begründet dann einen Löschungsanspruch, wenn es lediglich aufgrund behaupteter Mängel des Kaufgegenstandes nicht zur Durchführung des Vertrages gekommen ist, da die Äußerung auch von Laien in dem falschen Sinn verstanden werden wird, der Käufer habe sich von Anfang an vertragsuntreu verhalten. Volltext auf den Seiten des OLG.

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Dienstag, 10. Oktober 2006

Michael Weller: Anmerkung zu TGI Mulhouse, Urteil vom 12.01.2006 (Staatsanwaltschaft./.Marc W.)

Das Urteil des Tribunal de grande instance de Mulhouse (Frankreich), das sich mit der Frage befasst, wann jemand, der über eBay Waren verkauft, nach französischem Recht als professioneller Händler anzusehen ist, wurde aus dem Französischen übersetzt. Die Anmerkung hierzu beleuchtet auch die Rechtslage in Deutschland.

JurPC Web-Dok. 118/2006.

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Dienstag, 10. Oktober 2006

AG Schönebeck, Urteil vom 28.11.2005 - 4 C 525/05

Wird ein Vertrag über die Online-Auktionsplattform eBay geschlossen, sind die Vertragspartner auf vertraglicher Grundlage dazu verpflichtet, ihre Kommentare in Bezug auf den anderen Teil ausschließlich auf wahre Grundlagen zu stützen und sachlich zu gestalten, §§ 280, 241 Abs. 2 BGB, so dass ein Anspruch auf Löschung einer unsachlichen Bewertung unabhängig davon besteht, ob die Bewertung gleichzeitig beleidigenden Charakter aufweist. 

Volltext s. JurPC Web-Dok. 117/2006.

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Dienstag, 10. Oktober 2006

LG Flensburg, Urteil vom 23.08.2006 - 6 O 107/06

"1. Zur Erfüllung der sich aus § 312 c Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV ergebenden Informations- und Belehrungspflichten über das Bestehen des Widerrufs oder Rückgaberechts kann der Unternehmer das in § 14 BGB-InfoV bestimmte Muster verwenden. Die Musterbelehrung genügt den Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB und erfüllt trotz ihrer vagen Informationen die Belehrungsvoraussetzungen, die nach § 357 Abs. 3 S. 1 BGB erforderlich sind, um dem Verbraucher eine Wertersatzpflicht auch für Schäden zu überbürden, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entstanden sind.

2. Gemäß §§ 312 d Abs. 1, 357 Abs. 3 S. 1 BGB hat der Verbraucher nur dann Wertersatz zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform (§ 126b BGB) auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit ihrer Vermeidung hingewiesen worden ist. Entgegen der wohl überwiegend vertretenen Auffassung ist es bezüglich der Textform dabei ausreichend, wenn die notwendigen Informationen im Rahmen des Angebotes zur Verfügung gestellt werden und Verbraucher die Möglichkeit haben, sie zu speichern oder auszudrucken.

3. Bei der Lieferung von Waren reicht es aus, wenn die Belehrung über das erweiterte Widerrufsrecht dem Verbraucher spätestens bei Lieferung der Ware in Textform zugeht. § 312 c Abs. 2 Nr. 2 BGB ist eine dem § 357 Abs. 3 S. 1 BGB vorgehende spezialgesetzliche Regelung. Daher reicht es aus, dass die Belehrung über die erweiterte Wertersatzpflicht spätestens bei Lieferung der Ware erteilt wird. § 312 c Abs. 2 Nr. 2 BGB ist daher dahingehend auszulegen, dass unter die dort genannten "Vertragsbestimmungen" auch die nach § 357 Abs. 3 S. 1 BGB erforderliche Belehrung über die Ausdehnung der Wertersatzpflicht fällt."

(Leitsätze der JurPC-Redaktion, s. JurPC Web-Dok. 116/2006)

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Freitag, 29. September 2006

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.06.2005 - 6 W 20/05

Wer seinen eBay-Account Dritten zur Verfügung stellt, kann für markenverletzende Internet-Angebote verantwortlich sein, wenn er sich nicht darum kümmert, welche Waren unter seinem Account durch den Dritten angeboten werden. (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 114/2006.

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Freitag, 29. September 2006

OLG München, Urteil vom 21.09.2006 - 29 U 2119/06

1. Ein Online-Auktionshaus haftet ab Kenntnis als Mitstörer für die auf seiner Plattform angebotenen urheberrechtswidrigen Werke, wenn es keine Maßnahmen vornimmt, zukünftige Rechtsverletzungen zu vermeiden.

2. Der Geschädigte hat einen Auskunftsanspruch auf Herausgabe der Daten der Rechtsverletzer. (LS)

Volltext bei Internet-Foren & Recht.

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