Samstag, 08. Juli 2006
OLG Köln, Urteil vom 13.01.2006 - 19 U 120/05
Die Benutzung von Benutzername und Passwort eines auf einen anderen lautenden, vom Namensverwender auf der Internet-Auktionsplattform eBay angelegten Nutzerkontos, führt nicht automatisch nach den Regeln der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht zu einer Haftung des Namensträgers. Vielmehr muss das Verhalten des Namensnutzers dem Namensträger aufgrund konkreter Umstände im Einzelfall zugerechnet werden können. JurPC Web-Dok. 48/2006.