Freitag, 29. September 2006
Kammergericht, Urteil vom 30.06.2006 - 5 U 127/05
1. An die Beurteilung eines potentiellen Mitbewerbers sind keine hohen Anforderungen zu stellen.
2. Ein Hyperlink, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Website führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. (LS)
Volltext s. JurPC Web-Dok. 111/2006.