Freitag, 29. September 2006
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.06.2005 - 6 W 20/05
Wer seinen eBay-Account Dritten zur Verfügung stellt, kann für markenverletzende Internet-Angebote verantwortlich sein, wenn er sich nicht darum kümmert, welche Waren unter seinem Account durch den Dritten angeboten werden. (LS)
Volltext s. JurPC Web-Dok. 114/2006.