Freitag, 29. September 2006

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.06.2005 - 6 W 20/05

Wer seinen eBay-Account Dritten zur Verfügung stellt, kann für markenverletzende Internet-Angebote verantwortlich sein, wenn er sich nicht darum kümmert, welche Waren unter seinem Account durch den Dritten angeboten werden. (LS)

Volltext s. JurPC Web-Dok. 114/2006.

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