Freitag, 29. September 2006

OLG München, Urteil vom 21.09.2006 - 29 U 2119/06

1. Ein Online-Auktionshaus haftet ab Kenntnis als Mitstörer für die auf seiner Plattform angebotenen urheberrechtswidrigen Werke, wenn es keine Maßnahmen vornimmt, zukünftige Rechtsverletzungen zu vermeiden.

2. Der Geschädigte hat einen Auskunftsanspruch auf Herausgabe der Daten der Rechtsverletzer. (LS)

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