Freitag, 08. September 2006

BGH, Urteil vom 06.04.2006 - I ZR 125/03

Eine Werbung für Handy-Klingeltöne, in der nur der nicht unerhebliche Minutenpreis angegeben wird und nicht die voraussichtlich entstehenden höheren Kosten, ist grundsätzlich geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit Minderjähriger auszunutzen (LS).

Volltext: s. JurPC Web-Dok. 101/2006.

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