Brandenburgisches OLG, Urteil vom 11.01.2006 - 7 U 52/05
Die Vertragsbedingungen von eBay, nach denen eine Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten verlangt wird, verstößt nicht gegen § 3 Abs. 1, 2 TDDSG in Verbindung mit §§ 5, 6 TDDSG. Nach diesen Vorschriften setzt die Nutzung personenbezogener Daten eine wirksame Einwilligungserklärung des Nutzers voraus, soweit die Nutzung nicht einem gesetzlich erlaubten Zweck dient. Die Einwilligungserklärung kann gemäß § 3 Abs. 3 TDDSG unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 TDDSG auch elektronisch erklärt werden. Die der Entscheidung zugrunde liegende Einwilligungserklärung erfüllt diese Voraussetzungen. JurPC Web-Dok. 47/2006.