Samstag, 08. Juli 2006
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2006 - I-15 U 45/06
Derjenige, der ein elektronisches Postfach unterhält, ist nicht gehalten, sich durch Filter vor der Zustellung unerwünschter eMail (SPAM) zu schützen. Es bestehen im Zusammenhang mit der massenhaften Versendung von eMail-Werbung etwa in Form eines Newsletters Sorgfaltspflichten, deren Nichteinhaltung einen Unterlassungsanspruch begründet. JurPC Web-Dok. 78/2006.