Beiträge zum Stichwort »Pflichtangaben«

Donnerstag, 26. April 2007

LG Hamburg, Urteil vom 11.05.2006 - 327 O 196/06

Anbieterdaten im Sinne von § 6 TDG sind auf der Online-Auktionsplattform "eBay" auch dann leicht erkennbar, wenn sie unter der Rubrik "mich" eingestellt werden, da es keine gesetzliche Vorgabe über die Bezeichnung gibt, unter der solche Angaben zu machen sind und eine Platzierung auf der Angebotsseite die Gefahr der Überfrachtung derselben birgt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 67/2007.

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Donnerstag, 26. April 2007

Kammergericht, Beschluss vom 03.04.2007 - 5 W 73/07

In Bezug auf die Festlegung einer Lieferfrist in allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt die Formulierung "in der Regel" dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit im Sinne von § 308 Nr. 1 BGB nicht, da der Durchschnittskunde hier nicht ohne Schwierigkeiten oder rechtliche Beratung erkennen kann, wann die Lieferfrist endet und die Leistungszeit somit in das Belieben des Verwenders gestellt wäre.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 63/2007.

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Dienstag, 20. März 2007

LG Münster, Urteil vom 02.08.2006 - 24 O 96/06

Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Finanzdienstleistungen vom 02.12.2004 hat die BGB-InfoV Gesetzesrang erhlten, so dass § 14 BGB-InfoV mit §§ 355, 312d Abs. 2 BGB normhierarchisch auf einer Stufe steht, woraus folgt, dass eine Widerrufsbelehrung, die dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV entspricht, den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 34/2007.

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Dienstag, 20. März 2007

LG Kleve, Urteil vom 02.03.2007 - 8 O 128/06

Die gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderliche Widerrufsbelehrung ist in Textform im Sinne von § 126b BGB zu erteilen, wobei die Textform dann nicht erfüllt ist, wenn der zu Belehrende die Belehrung durch Speichern oder Ausdrucken dauerhaft machen kann, da nicht der Empfänger die Herbeiführung der zur Erfüllung der Textform erforderlichen Merkmale zu leisten hat, sondern der Belehrende.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 40/2007.

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Dienstag, 20. März 2007

KG, Beschluss vom 13.02.2007 - 5 W 34/07

Bei Angeboten im Fernabsatz ist der Unternehmer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BGB-InfoV verpflichtet seinen Vor- und Zunamen anzugeben, da er nur so dem Verbraucher in einer keinen Zweifel aukommen lassenden Art und Weise die geforderte Kenntnis über seinen Vertragspartner verschafft und eine Verletzung dieser Pflicht nicht einen lediglich unerheblichen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3 UWG darstellt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 41/2007.

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Montag, 22. Januar 2007

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2006 - 6 U 129/06

Ein Link auf eine vollständige Widerrufsbelehrung reicht nur dann aus, wenn die Kennzeichnung des Links so deutlich gestaltet ist, dass der Nutzer problemlos erkennen, dass er dort eine Widerrufsbelehrung vorfindet, da er vor allem auch darüber informiert werden muss, dass ihm ein solches Recht überhaupt zusteht.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 10/2007.

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Montag, 01. Januar 2007

Kammergericht, Beschluss vom 5.12.2006 - 5 W 295/06 (eBay II)

Eine Widerrufsbelehrung auf einer Website erfüllt nicht die Voraussetzungen der Textform im Sinne von § 126b BGB, so dass die Widerrufsfrist bei einem Vertragsschluss über das Online-Auktionshaus eBay einen Monat beträgt, da eine formwirksame Belehrung erst nach Vertragsschluss erfolgt.

Volltext s. Kammergericht Berlin.

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Dienstag, 28. November 2006

Thomas Stadler: Widerrufsfrist bei eBay-Auktionen

Der Autor befasst sich mit zwei Urteilen aus der jüngeren Vergangenheit, die unter Fachleuten wie eBay-Verkäufern auf reges Interesse gestoßen sind. Im Kern befasst sich der Beitrag mit der vom KG Berlin und OLG Hamburg zu klärenden Frage, ob die Widerrufsbelehrung auf einer Website die Voraussetzungen an die Textform im Sinne von § 126b BGB erfüllen kann. Das Urteil des Autors fällt differenziert aus.

s. JurPC Web-Dok. 136/2006.

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Mittwoch, 15. November 2006

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.08.2006 - 6 W 117/06

Das Fehlen einer Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 TDG ist nur bedingt geeignet, geschäftliche Belange von Mitbewerbern zu beeinträchtigen, da Kunden in der Regel nicht aufgrund des Fehlens oder Vorhandenseins einer solchen ihre Kaufentscheidung treffen; der Streitwert für im Wege einstweiligen Rechtsschutzes angegriffener derartiger Wettbewerbsverstöße ist mit EUR 5.000,- zu bemessen.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 130/2006.

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Montag, 30. Oktober 2006

OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006 - 3 U 103/06

Eine Widerrufsbelehrung, die bei eBay lediglich auf der sog. "Mich"-Seite zur Verfügung gehalten wird, genügt nicht den Anforderungen an die Textform gemäß § 126b BGB, so dass die Belehrung als nicht ordnungsgemäß anzusehen ist und die Widerrufsfrist sich verlängert.

Volltext bei verbraucherrechtliches.de

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