Hier finden Sie ein Archiv interessanter Urteile, Anmerkungen und Aufsätze, die in elektronischer Form zugänglich sind und sich mit dem Thema eCommerce einschließlich der Telekommunikationsdienstleistungen befassen, verlinkt. Auf neuere Veröffentlichungen wird im Blawg "Anwalts Sicht" hingewiesen.

Dienstag, 20. März 2007

LG Mannheim, Urteil vom 15.12.2006 - 1 C 463/06

Wird eine große Zahl von Abmahnungen in gleichgelagerten Fällen ausgesprochen, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts mit der Folge einer Kostentragungspflicht durch den Abgemahnten nur insoweit erforderlich, als das Verfassen eines Musterbriefes durch den Rechtsanwalt den Abmahnenden in die Lage versetzt, gleichgelagerte Sachverhalte eigenständig zu bearbeiten.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 37/2007.

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Dienstag, 20. März 2007

LG Münster, Urteil vom 02.08.2006 - 24 O 96/06

Durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Finanzdienstleistungen vom 02.12.2004 hat die BGB-InfoV Gesetzesrang erhlten, so dass § 14 BGB-InfoV mit §§ 355, 312d Abs. 2 BGB normhierarchisch auf einer Stufe steht, woraus folgt, dass eine Widerrufsbelehrung, die dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV entspricht, den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 34/2007.

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Abgelegt unter: Pflichtangaben, Widerruf und Rückgabe

Dienstag, 20. März 2007

LG Kleve, Urteil vom 02.03.2007 - 8 O 128/06

Die gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderliche Widerrufsbelehrung ist in Textform im Sinne von § 126b BGB zu erteilen, wobei die Textform dann nicht erfüllt ist, wenn der zu Belehrende die Belehrung durch Speichern oder Ausdrucken dauerhaft machen kann, da nicht der Empfänger die Herbeiführung der zur Erfüllung der Textform erforderlichen Merkmale zu leisten hat, sondern der Belehrende.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 40/2007.

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Abgelegt unter: Pflichtangaben, Widerruf und Rückgabe

Dienstag, 20. März 2007

KG, Beschluss vom 13.02.2007 - 5 W 34/07

Bei Angeboten im Fernabsatz ist der Unternehmer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BGB-InfoV verpflichtet seinen Vor- und Zunamen anzugeben, da er nur so dem Verbraucher in einer keinen Zweifel aukommen lassenden Art und Weise die geforderte Kenntnis über seinen Vertragspartner verschafft und eine Verletzung dieser Pflicht nicht einen lediglich unerheblichen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3 UWG darstellt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 41/2007.

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Abgelegt unter: Pflichtangaben, Wettbewerb

Dienstag, 20. März 2007

AG Charlottenburg, Urteil vom 10.11.2006 - 220 C 170/06

Die Zusendung von e-Mail-Werbung ist dann nicht gerechtfertigt, wenn nach der ersten Kontaktaufnahme ein Geschäft nicht zustande gekommen ist und die weiteren e-Mails keinen Bezug zum ursprünglich angedachten Geschäft aufweisen, insbesondere da dem Werbebegriff nicht nur produktbezogene Mitteilungen, sondern auch betriebsbezogene Selbstdarstellung beinhaltet und der Interessent nicht damit rechnen muss, dass er nach dem Scheitern weiterhin Werbung erhält.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 37/2007.

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Abgelegt unter: Wettbewerb

Dienstag, 20. März 2007

AG München, Urteil vom 16.01.2007 - 161 C 23695/06

Bei einem Vertrag, der über das Internet geschlossen wird, können zwar grundsätzlich auch Hauptleistungspflichten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, es liegt jedoch in den Fällen, in denen der Besucher der Internetseite über ein Gewinnspiel und einen Gutschein angelockt wird, ein versteckter Einigungsmangel vor, wenn nicht bereits aus den übrigen Umständen, ohne Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bereits ergibt, dass ein entgeltlicher Vertrag geschlossen werden soll.

JurPC Web-Dok. 43/2007.

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Abgelegt unter: Willenserklärungen, AGB

Dienstag, 20. März 2007

Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 15.02.2007 - 3 U 253/06

1.  Wird im Internet-Versandhandel eine konkret beschriebene und abgebildete Ware unter Nennung des Preises zum Direktverkauf angeboten (hier: im EBAY-Shop eines Versandhändlers unter "Sofort kaufen") und wird auf die zusätzlichen Liefer- bzw. Versandkosten nicht auf eben dieser Internetseite mit dem Angebot, sondern erst auf einer durch "Klicken" erreichbaren Unter-Seite hingewiesen, so verstößt das gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 6 PAngV. Der damit gegebene Verstoß auch gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG ist kein Bagatellfall im Sinne des § 3 UWG.

2. Wird auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer nicht auf derselben Internet-Seite mit dem Preisangebot hingewiesen, so kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob der Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PAngV gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauter ist oder als Bagatellfall einzustufen wäre.

3. Wettbewerbsrechtlich verantwortlich ist der Versandhändler auch für die vom Internetauktionshaus erstellten Suchergebnisse (hier: EBAY-Shop), soweit sie auf seinen Angaben beruhen, insbesondere wenn man von den Internetseiten des Versandhändlers durch einen Link auf die Seite mit den Suchergebnissen gelangt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 45/2007.

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Abgelegt unter: Online-Auktion, Wettbewerb

Dienstag, 06. März 2007

LG Mannheim, Urteil vom 29.09.2006 - 7 O 76/06

Die Inanspruchnahme als Störer für eine Urheberrechtsverletzung im Internet, die der Anschlussinhaber nicht in eigener Person begangen hat, setzt die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, an der es jedoch fehlt, wenn der Anschlussinhaber die Anschlussnutzung volljährigen Kindern gestattet hat, da aufgrund des Wissensvorsprungs des Kindes in Bezug auf die Computer- und Internettechnologie eine belehrende Einweisung in die Internetnutzung nicht erforderlich ist.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 33/2007.

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Dienstag, 06. März 2007

OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2006 - 28 U 84/06

Dass eine Kaufbestätigung eines Online-Auktionsplattformbetreibers unter Nennung eines Pseudonyms, unter dem ein Nutzer sich auf der betreffenden Plattform registriert hat, an den Anbieter eines Auktionsgegenstandes übermittelt wurde, lässt nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass derjenige, der dieses Pseudonym hat registrieren lassen mit demjenigen identisch ist, der die zum Vertragsschluss führende Willenserklärung (Gebot) abgegeben hat, auch wenn die Gebotsabgabe zunächst die Anmeldung unter Angabe von Pseudonym und allein dem registriertem Nutzer zugeteilten Passwort voraussetzt.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 31/2007.

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Abgelegt unter: Online-Auktion, Willenserklärungen

Dienstag, 27. Februar 2007

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.09.2006 - 14 W 590/06

Der Streitwert in einem Verfahren um das unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mail ist mit 10.000 Euro zu bemessen, da diese Zusenden ein Ärgernis darstellen, dessen finanziellen Anreiz durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden muss.

Volltext s. JurPC Web-Dok. 27/2007.

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Abgelegt unter: Wettbewerb, TK-Dienstleistungen

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