Hinweis in eigener Sache:

Die Unterseite "Allgemeine juristische Informationen" wurde um zwei Links auf Websites mit interessanten Inhalten ergänzt.

Auf neue Veröffentlichungen im Internet, die sich mit dem Recht des eCommerce und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen befassen, wird im Blawg "Anwalts Sicht" hingewiesen.

Im Volltext:

AG Pforzheim, Urt. v. 26.6.07 - 8 Cs 84 Js 5040/06:  Aus dem Umstand, dass ein hochpreisiges Autozubehör, das im Rahmen einer Internet-Auktion von einem ausländischen Anbieter mit dem Hinweis “toplegales Gerät” angeboten wird, zu etwa einem Drittel des Neupreises erworben wird, rechtfertigt die Annahme, der Erwerber, der sich um den Hinweis Gedanken gemacht hat, habe die Herkunft des Gerätes aus einer strafbaren Vortat wenigstens billigend in Kauf genommen, so dass er wegen Hehlerei strafbar ist. Volltext s. ecp 2/07.

Zum Thema:

Trusted Shops Umfrage: Shop-Abmahnungen im Internet: Das Zertifizierungsunternehmen "Trusted Shops" hat in einer Umfrage unter 686 Unternehmern ermittelt, dass die meisten Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ausgesprochen werden. Bericht im Volltext via Trusted Shops.

Termine:

19. - 21.09.2007: 16. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken. S. hierzu die Vorankündigung von Wolfram Viefhues in JurPC (Web-Dok. 65/2007).

Netzwerk:

Freie Juristische Internet Projekte 

ec-basics.de präsentiert sich regelmäßig im Rahmen der Initiative freier juristischer Internetprojekte auf dem EDV-Gerichtstag. Ausführliche Informationen zur diesjährigen Veranstaltung finden Sie im JuraWiki.

Vertragsschluss

In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Schritte im Einzelnen erforderlich sind, um einen Vertrag zu schließen. Hierbei steht natürlich im Vordergrund die Frage, wie sich diese Schritte in einer virtuellen Umgebung umsetzen lassen. Die folgenden Seiten enthalten die Antworten darauf:

Willenserklärung

Der erste Schritt besteht immer in der Äußerung eines Willens, der auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist. Schließlich muss der künftige Vertragspartner ja wissen, dass es jemanden gibt, der ihm einen Vertrag schließen möchte. Was juristisch unter einer Willenserklärung zu verstehen ist, erfahren Sie hier>>>

Mausklick

Wenn eine Willenserklärung über das Internet abgegeben wird, stellt sich die Frage, ob hierzu schon ein Mausklick ausreicht. Und was passiert um zu vermeiden, dass eine Erklärung versehentlich abgeschickt wird? Gibt es möglicherweise einen Schutz vor Eingabefehlern? Details erfahren Sie hier>>>

Fehlerteufel

Hat der Fehlerteufel zugeschlagen, hat sich also nach dem Absenden der Willenserklärung herausgestellt, dass diese nicht oder nicht in dieser Form respektive mit diesem Inhalt hätte abgesandt werden sollen, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, diesen Fehler zu korrigieren. Welche das sind, erfahren sie hier>>>

Angebot

Eine Website enthält ein interessantes Angebot, bei dem Sie unbedingt zuschlagen möchten. Wann nun aber tatsächlich ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt, hängt von der rechtlichen Einordnung dieses Angebotes aufder Website ab. Welche Möglichkeiten der Einordnung es gibt, erfahren Sie hier>>>

Wirksamwerden

Die Willenserklärungen, durch die der Vertrag zustande kommen soll, müssen natürlich auch wirksam werden. Welche Voraussetzungen im Einzelnen hierzu vorliegen müssen und wie sich der Zeitpunkt im Zweifelsfall bestimmen lässt, erfahren Sie hier>>>

Zugangshindernisse

Ist eine Willenserklärung empfangsbedürftig, muss sie der anderen Partei auch zugehen. Kann dies nicht geschehen, spricht man von einem Zugangshindernis. Welche Zugangshindernisse bestehen können und welche Bedeutung und Folgen sie haben, erfahren Sie hier>>>

Formfragen

Durch eine gesetzliche Vorschrift oder auf Grund einer Parteivereinbarung kann für die Willenserklärung eine bestimmte Form vorgesehen werden. Wie es sich in diesem Zusammenhang mit elektronischen Dokumenten verhält, erfahren Sie hier>>>