Hinweis in eigener Sache:

Die Unterseite "Allgemeine juristische Informationen" wurde um zwei Links auf Websites mit interessanten Inhalten ergänzt.

Auf neue Veröffentlichungen im Internet, die sich mit dem Recht des eCommerce und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen befassen, wird im Blawg "Anwalts Sicht" hingewiesen.

Im Volltext:

AG Pforzheim, Urt. v. 26.6.07 - 8 Cs 84 Js 5040/06:  Aus dem Umstand, dass ein hochpreisiges Autozubehör, das im Rahmen einer Internet-Auktion von einem ausländischen Anbieter mit dem Hinweis “toplegales Gerät” angeboten wird, zu etwa einem Drittel des Neupreises erworben wird, rechtfertigt die Annahme, der Erwerber, der sich um den Hinweis Gedanken gemacht hat, habe die Herkunft des Gerätes aus einer strafbaren Vortat wenigstens billigend in Kauf genommen, so dass er wegen Hehlerei strafbar ist. Volltext s. ecp 2/07.

Zum Thema:

Trusted Shops Umfrage: Shop-Abmahnungen im Internet: Das Zertifizierungsunternehmen "Trusted Shops" hat in einer Umfrage unter 686 Unternehmern ermittelt, dass die meisten Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ausgesprochen werden. Bericht im Volltext via Trusted Shops.

Termine:

19. - 21.09.2007: 16. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken. S. hierzu die Vorankündigung von Wolfram Viefhues in JurPC (Web-Dok. 65/2007).

Netzwerk:

Freie Juristische Internet Projekte 

ec-basics.de präsentiert sich regelmäßig im Rahmen der Initiative freier juristischer Internetprojekte auf dem EDV-Gerichtstag. Ausführliche Informationen zur diesjährigen Veranstaltung finden Sie im JuraWiki.

Gewährleistung

In diesem Kapitel erfahren Sie, wann eine Kaufsache als mit einem Mangel behaftet anzusehen ist und was Sie in einem solchen Fall tun können. Von besonderem Interesse ist, ob der Verkäufer auch für Werbeversprechen einzustehen hat und ob dies auch noch gilt, wenn gebrauchte Sachen verkauft werden. Ferner wird erklärt, unter welchen Umständen der Verkäufer eine Gewährleistungspflicht ausschließen kann. Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Fakten:

Mangelbegriff

Ein gekaufter Gegenstand erfüllt die Erwartungen nicht. Dies kommt bei Käufer über das Internet schonmal vor, denn man hat nicht die Möglichkeit, die Ware anzuschauen und ist darauf beschränkt, den Angaben des Verkäufers auf dessen Website zu vertrauen. Wann von einem Sachmangel gesprochen werden kann, der eine Haftung des Verkäufers auslöst, erfahren Sie hier>>>

Mangelzeitpunkt

Damit der Verkäufer für einen Sachmangel haftet, ist erforderlich, dass er seiner Leistungspflicht nicht genügt hat. Daher muss zunächst geklärt werden, wann der Sachmangel vorgelegen hat, denn für einen nachträglichen Schadeneintritt hat der Verkäufer selbstverständlich nicht einzutreten. Wie lange der Verkäufer für die Mangelfreiheit einzustehen hat, erfahren Sie hier>>>

Gewährleistungsausschluss

Die Pflicht, für Sachmängel einstehen zu müssen, ist für den Verkäufer regelmäßig eine Last. Er wird daher nach Möglichkeiten suchen, dieser Haftung zu entgehen und einen Gewährleistungsausschluss zu vereinbaren. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, erfahren Sie hier>>>

Gewährleistungsansprüche

Muss der Verkäufer für einen Sachmangel einstehen, stellt sich die Frage, wie dies zu geschehen hat. Welche Möglichkeiten der Käufer hat, wegen eines Sachmangels beim Verkäufer Regress zu nehmen, erfahren Sie hier>>>

Händlerregress

Ein gewerblicher Wiederverkäufer steht aber auch nicht schutzlos, hat er eine von Anfang an mit einem Mangel behaftete Sache verkauft. Muss er gegenüber dem Letztkäufer für einen Sachmangel einstehen, kann er unter bestimmten Umständen bei seinem Lieferanten Regress nehmen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier>>>